In der Autoversicherung zeigt sich der Partner erst im Leistungsfall

Wenn man in Besitz eines Fahrzeugs ist und regelmäßig am Straßenverkehr teilnimmt, sollte man über eine Autoversicherung (business car insurance) verfügen, die bei einem Unfall und anderen Beschädigungen für den entstandenen Schaden aufkommt. Während die KFZ-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung und gesetzlich für zulassungspflichtige Fahrzeuge vorgeschrieben ist

handelt es sich bei der Kaskoversicherung um eine freiwillige Versicherung, die bei Schäden am Fahrzeug des Versicherten für die Schäden aufkommt.

Der Begriff Autoversicherung ist ein allgemeiner Überbegriff für jene Versicherungen, die man rund um das Fahrzeug abschließen kann. Zu den Autoversicherungen zählen neben der KFZ-Haftpflichtversicherung und der Kaskoversicherung, die sich in Voll- und Teilkaskoversicherung gliedert, auch die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, die Insassenunfallversicherung und der Schutzbrief. Die KFZ-Haftpflichtversicherung deckt jene Schadensersatzansprüche, die ein Dritter durch Beteiligung des Fahrzeugs des Versicherten bei einem Unfall an den Versicherten hat. Ein Dritter kann jedoch nur dann Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn der Versicherte auch die Schuld an dem Unfall trägt oder aber unabhängig vom Verschulden für den Schaden einzustehen hat. Fahrzeughalter müssen hierzulande eine KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen, so sieht es das Gesetz vor. Im Rahmen der KFZ-Haftpflichtversicherung sind sind sowohl Personenschäden, als auch Sachschäden und Vermögensschäden abgedeckt; immaterielle Schäden wie zum Beispiel Schmerzensgeld sind dabei ebenfalls mitversichert.

Die Teilkaskoversicherung deckt dagegen Schäden am Fahrzeug des Versicherungsnehmers ab, während die Vollkaskoversicherung die Teilkaskoversicherung in der Regel mit einschließt und zusätzlich auch noch weitere Schäden wie beispielsweise Vandalismus mit einschließt. Bei der Teilkaskoversicherung hat man die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung zu wählen, das bedeutet dass der Versicherungsnehmer die Kosten bei einem Unfall bis zu einer bestimmten Höhe selber trägt. Auf diese Weise sinken die monatlichen Beiträge für die Teilkaskoversicherung.

Bei der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung handelt es sich um einen Rechtsschutz, der zwar wie die KFZ-Haftpflichtversicherung ebenfalls vor Schadensersatzansprüchen schützt, darüber hinaus aber auch noch weitere Kosten deckt, die im Zusammenhang mit einem Schadensfall entstehen können. Dazu zählen neben Anwalts- und Prozesskosten generell jene Kosten, die im Rahmen der Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherten entstehen. Die Insassenunfallversicherung ist eine Unfallversicherung speziell für jene Personen, die beim rechtmäßigen Gebrauch eines versicherten Fahrzeugs einen Schaden erleiden. Dabei wird eine Versicherungssumme in bestimmter Höhe vertraglich vereinbart, diese wird dann im Schadenfall auf die Anzahl der Insassen verteilt. Der Schutzbrief bietet dem Inhaber des Schutzbriefs im Falle eines Unfalls, einer Panne oder auch eines Diebstahls Hilfestellungen, beispielsweise in Form von Pannenhilfe, Abschleppdienst, Bergung, Fahrzeugunterstellung, Ersatzteil-Versand, Übernachtungskosten oder auch Fahrzeug-Rücktransport und vielem mehr.